Krankenversicherung Allgemein


Der Krankenversicherungsschutz der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland wird durch das gegliederte Krankenversicherungssystem gewährleistet. Es besteht aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).

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  • Gesetzliche Krankenversicherung

Bei der GKV gibt es die Pflichtmitgliedschaft, Familienversicherung oder freiwillige Versicherung.

  • Private Krankenversicherung

Die PKV unterscheidet zwischen Krankenvollversicherung und Krankenzusatzversicherung welche freiwillig sind und dem pflichtgebundenen Basistarif.

Seit 01.01.2009 sieht die Gesundheitsreform eine "allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung" vor. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, soll im Zuge der Neuregelung einen erneuten Zugang zu seiner letzten Versicherung erhalten. Dies gilt gleichermaßen für die GKV als auch für die PKV.
In der GKV gibt es einen so genannten Kontrahierungszwang (Annahmezwang), dass heißt eine gesetzliche Verpflichtung Antragsteller aufzunehmen. Dies ist seit dem 01.01.2009 nun auch im Bereich der PKV für den Basistarif gültig.

Die Krankenversicherung erstattet im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, die entstandenen, nachgewiesenen Heilkosten.

  • Basistariv in der Privaten

Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang dem Leistungskatalog der GKV vergleichbar sein und darf den angegebenen Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten.

Die Beiträge des Basistarifes richten sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des zu Versichernden. Der Gesundheitsstatus bleibt unberücksichtigt. Risikoausschlüsse oder -zuschläge im Basistarif darf es keine geben, entgegen der Verfahrensweise im Bereich der privaten Voll-, Zusatzversicherung .....

Ab dem 01.01.2009 können alle freiwillig gesetzlich Versicherten innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den privaten Basistarif wechseln.

  • Bei einem PKV-Wechsel können die Altersrückstellungen bis zur Höhe des Basistarifs einfach mitgenommen werden.

Die Versorgung von Versicherten im Basistarif wird von der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sichergestellt. Diese Versicherten haben dann einen Anspruch auf Zahnärztliche & Ärztliche Versorgung. Für die Vergütung dieser Leistungen werden bestimmte Höchstsätze lt. der Gebührenordnung für Ärzte und der Gebührenordnung für Zahnärzte festgelegt.

 

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