Betreiberhaftpflicht Energieanlagen

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  • Betreiberhaftpflicht für Energieanlagen

Bei Einspeisung in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens, was der Regelfall ist, handelt es sich grundsätzlich um eine unternehmerische Tätigkeit, die meist nicht über die Privat- oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. Trotz aller Vorkehrungen können sich Teile der Anlage lösen und durch herunterfallen Passanten verletzen oder Sachen beschädigen.
Darüber hinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Ebenfalls können hohe Schadenersatzansprüche Dritter bei Umweltschäden entstehen,  z.B. durch Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat.
Einen gesonderten Haftpflichtversicherungsvertrag sollten jedoch diejenigen abschließen, die eine Photovoltaikanlage auf fremden Grundstücken und Gebäuden errichten und betreiben.

Der Betreiber haftet nicht nur für Versorgungsstörungen, sondern auch für Schäden am Gebäude durch den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage, z.B. bei einem Brand.