Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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Herab fallende Dachziegel, lose Pflastersteine oder im Winter schlecht geräumte Fußwege können Passanten gefährden oder verletzen. Als Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes haften Sie von Gesetz wegen für diese Schäden.

  • Haus & Eigenheim

Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz kommt für diese Schäden auf. Bei selbst bewohnten Eigenheimen ist die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht bereits in der Privat-Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Das gilt nicht bei sehr alten Verträgen. - Daher ist es sinnvoll diese zu aktualisieren.

  • Eigentumswohnung

Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Zwei- bzw Mehrfamilienhaus sind Mitglied einer Wohn- und Eigentümergemeinschaft. Eine Wohn- und Eigentümergemeinschaft oder Eigentümer eines Mehrfamilienhauses brauchen eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.