Personalgarantie-/Eigenschadenversicherung


Die Personalgarantieversicherung ist für Sparkassen, Städte und Gemeinden sowie gemeindliche Einrichtungen wie beispielsweise Stadtwerke eine notwendige Risikovorsorge gegen Vermögensschäden, die diesen durch fahrlässige und vorsätzliche Dienstpflichtverletzungen der für sie handelnden Vertrauenspersonen zugefügt werden.

Sie dient dem Betriebsfrieden, weil bei fahrlässig verursachten Schäden auf Regress verzichtet wird.

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