Betriebsschließungsversicherung


Die Betriebsschließungsvers. ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Sie ist wichtig für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen. Diese Firmen müssen stets mit dem Schlimmsten rechnen: der Betriebsschließung wegen Seuchengefahr. Falls dann die zuständigen Behören Stillstand verordnen, sind die weitere Produktion und der Handel komplett gestoppt – dem Betrieb droht das Aus.


Die Betriebsschließungsversicherung deckt folgende Risiken:

  • Schließungsschaden: Entgehender Gewinn, fortlaufende Kosten, Wiedereröffnungskosten
  • Warenschaden: Entstanden infolge behördlich angeordneter Entseuchung oder Vernichtung auch ohne Betriebsschließung
  • Schäden durch Tätigkeitsverbote : Gegen im Betrieb tätige Personen verhängt ohne Betriebsschließung
  • Desinfektionskosten: Kosten für die Entseuchung (Desinfektion) des Betriebes
  • Ermittlungs- u. Beobachtungskosten: Aufgrund von Maßnahmen nach dem Bundesseuchengesetz

Nicht versichert sind Schäden:

  • durch behördliche Maßnahmen, die durch bewusstes Abweichen der zuständigen Bediensteten von den lebensmittel- und hygienerechtlichen Gesetzesvorschriften herbeigeführt werden
  • durch kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen oder innere Unruhen
  • an Waren, die bei der Einbringung in den Betrieb bereits durch Seuchen infiziert waren
  • durch Maßregelung von Waren bei der Fleischbeschau

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