Betreiberhaftpflicht Energieanlagen


Grundsätzlich ist anzumerken, dass wenn Sie eine Einspeisevergütung für den erzeugten Strom erhalten, Sie versicherungstechnisch als gewerbetreibend eingestuft werden – auch dann, wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben. Das wiederum bedeutet, Sie besitzen in der Regel keinerlei Schutz aus Ihren privaten Versicherungen (Privat-Haftpflicht u. Haus- u. Grundbesitzerhaftpflicht).

Im Bereich der Photovoltaikanlagen sind hauptsächlich zwei Konstellationen gegeben:

  • Photovoltaikanlage auf dem eigenen Haus
  • Photovoltaikanlage auf einem fremden Dach

Und egal ob auf dem eigenen Dach oder auf einem Fremden, egal ob gemietet oder kostenfrei überlassen – die Betreiber-Haftpflichtversicherung ist ein MUSS!

Es haftet nur der Betreiber/Eigentümer der Photovoltaikanlage für Sach-, Personen-, oder Vermögensschäden an Dritten, die von der Photovoltaikanlage ausgehen. z. B. Ihre Anlage ist ursächlich für ein Feuer oder eine anderweitige Gebäude- oder Sachbeschädigung, Regressanspruch des Stromanbieters...

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